Geschäftsbedingungen der Firma IMAS Computersysteme

Allgemeines

Allen Lieferungen und Leistungen liegen diese Geschäftsbedingungen zugrunde. Spätestens mit der Entgegennahme der Ware oder Leistung gelten diese Bedingungen als angenommen. Entgegenstehende Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen des Käufers werden nur anerkannt, wenn sie ausdrücklich und schriftlich vereinbart sind. Nebenabreden sowie Ergänzungen des Vertrages sind rechtsunwirksam, soweit sie nicht schriftlich von der Firma IMAS Computersysteme bestätigt worden sind.

Angebot und Vertragsabschluß

Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Ein Vertrag kommt erst zustande, wenn die Firma IMAS Computersysteme eine Bestellung des Käufers schriftlich oder fernschriftlich bestätigt. Gleiches gilt für Ergänzungen, Änderungen und Nebenabreden. Die Firma IMAS Computersysteme behält sich vor, einen Vertragsabschluß mittels Rechnung zu bestätigen. Maße, Zeichnungen und Abbildungen etc. sind unverbindlich. Kostenvoranschläge können um 15 % über- bzw. unterschritten werden. Verbesserungen oder Änderungen der Leistung sind zulässig, soweit sie dem Käufer unter Berücksichtigung der Interessen der Firma IMAS Computersysteme zumutbar sind. Bei Dienstleistungs- und Entwicklungsaufträgen gilt eine schriftliche Termin- und Preiszusage als unverbindlicher Richttermin/Richtpreis und nicht als verbindliche Zusage, da unvorhersehbare Termin- und Preisänderungen eintreten können.

Preise

Alle Preise verstehen sich zuzüglich Verpackung, Transport und Frachtversicherung, zuzüglich der jeweils am Auslieferungstag gültigen Mehrwertsteuer, ab Lager oder bei Direktversand ab deutsche Grenze bzw. FOB deutscher Einfuhrhafen. Für alle Lieferungen bleibt Versand per Vorauskasse, oder Bar-Nachnahme ausdrücklich vorbehalten. Soweit nicht anders vereinbart ist, ist die Firma IMAS Computersysteme an die in ihren Angeboten enthaltenen Preise 15 Tage ab Angebotsdatum gebunden. Maßgebend sind die in der Auftragsbestätigung der IMAS Computersysteme genannten Preise. Zusätzliche Leistungen, die in der Auftragsbestätigung nicht enthalten sind, werden gesondert berechnet. Nicht vorhersehbare Änderungen von Zöllen, Ein- und Ausfuhrgebühren, der Devisenbewirtschaftung etc., berechtigen die Firma IMAS Computersysteme zu einer entsprechenden Preisanpassung. Bei Abrufbestelllungen dient der vereinbarte Preis bei Vertragsabschluss als Grundlage. Preisänderungen während der Laufzeit des Abrufvertrages berechtigen die Firma IMAS Computersysteme zur Preisanpassung.

Liefer- und Leistungszeit

Alle Liefervereinbarungen bedürfen der Schriftform. Lieferfristen beginnen mit dem Datum der Auftragsbestätigung durch die Firma IMAS Computersysteme. Sämtliche Lieferverpflichtungen stehen unter dem Vorbehalt einer rechtzeitiger Belieferung. Entsprechende Dispositionen sind von der Firma IMAS Computersysteme nachzuweisen. Teillieferungen und Teilleistungen sind zulässig. Bei Lieferverträger gilt jede Teillieferung und Teilleistung als selbstständige Leistung. Lieferverzug tritt nicht ein im Falle höherer Gewalt, sowie aufgrund von Ereignissen, die dem Verkäufer die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen. Hierzu zählen Betriebsstörungen, höhere Gewalt und Streiks etc., gleich ob diese im eigenen Betrieb, dem des Lieferanten oder Unterlieferanten eintreten. In diesen Fällen kann der Käufer keinen Verzugsschaden bzw. Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen. Die Firma IMAS Computersysteme ist im Fall von ihr nicht zu vertretender Liefer- und Leistungsverzögerungen berechtigt, die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer Frist von zwei Monaten hinauszuschieben, oder wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. Wenn die Liefer- und Leistungsverzögerung länger als zwei Monate dauert, ist der Käufer berechtigt, hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurückzutreten. Verlängert sich die Liefer- und Leistungszeit durch Gründe, die nicht mehr von der Firma IMAS Computersysteme zu vertreten sind, kann der Käufer hieraus keine Schadenersatzansprüche herleiten. Auf die vorgenannten Umstände kann sich die Firma IMAS Computersysteme nur berufen, wenn sie den Kunden unverzüglich benachrichtigt. Bei Lieferverzug den die Firma IMAS Computersysteme zu vertreten hat, haben Kaufleute unter Ausschluss von Schadenersatzansprüche nur das Recht zum Rücktritt vom Vertrag. 

Versendung und Gefahrenübergang

Alle Gefahren gehen auf den Käufer über, sobald die Ware der den Transport ausführenden Person übergeben worden ist oder zwecks Versendung das Lager der Firma IMAS Computersysteme trägt der Versender jedes Risiko, insbesondere das Transportrisiko bis zum Eintreffen der Ware bei der Firma IMAS Computersysteme, sowie die gesamten Transportkosten.

Zahlungsbedingungen

Die Rechnungen sind je nach Vereinbarung per Vorauskasse, bar, per Nachnahme-bar, Nachnahme-Verrechnungsscheck, Nachnahme-Euroscheck oder bei Selbstabholung zahlbar, soweit nicht anderes vereinbart ist. Sämtliche Zahlungen werden grundsätzlich auf die älteste Schuld angerechnet, unabhängig von anderslautenden Bestimmungen des Käufers. Sind bereits Kosten der Beitreibung und Zinsen entstanden, wird die Zahlung zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptforderung angerechnet. Der Käufer ist zur Aufrechnung, Zurückbehaltung oder Minderung nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt worden sind oder unstreitig sind. Teillieferungen und Teilleistungen können gesondert in Rechnung gestellt werden. Eine Zahlung gilt erst als erfolgt, wenn der Forderungsbetrag auf dem Bankkonto der Firma IMAS Computersysteme gutgeschrieben worden ist. Gleiches gilt für die Einlösung von Schecks. Wenn der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt, seine Zahlungen einstellt oder eine Bank einen Scheck nicht einlöst, ist die Firma IMAS Computersysteme zum sofortigen Rücktritt vom Liefervertrag, ohne besondere vorherige Ankündigung berechtigt. In diesen Fällen werden ohne besondere Anforderungen sämtliche Forderungen der Firma IMAS Computersysteme gegenüber dem Käufer sofort in einem Betrag fällig. Gleiches gilt, wenn der Firma IMAS Computersysteme andere Umstände bekannt werden, die die Kreditwürdigkeit des Kunden in Frage stellen. Hält die Firma IMAS Computersysteme weiter am Vertrag fest, ist sie berechtigt, Vorauszahlung, Bankbürgschaft oder Sicherheitsleistung zu verlangen. Der Firma IMAS Computersysteme steht das Recht zu, den im Verzug befindlichen Käufer von der weiteren Belieferung auszuschließen, auch wenn entsprechende Lieferverträge geschlossen worden sind. Vom Verzugszeitpunkt an ist die Firma IMAS Computersysteme berechtigt, Zinsen in Höhe des von Geschäftsbanken berechneten Zinssatzes für offene Kontokorrentkredite zu berechnen. Der Käufer trägt die gesamten Beitreibungs-, etwaige Gerichts- und Vollstreckungskosten. Die Firma IMAS Computersysteme ist berechtigt, ihre Forderungen abzutreten.

Eigentumsvorbehalt

Die Firma IMAS Computersysteme behält sich das Eigentum an den gelieferten Waren und Leistungen bis zur vollständigen Bezahlung aller aus der Geschäftsverbindung gegenüber dem Käufer entstandenen oder noch entstehenden Forderungen, gleich welcher Art und welchen Rechtsgrundes, vor. Bei laufender Rechnung gilt das vorbehaltene Eigentum als Sicherung der Saldoforderung. Be- oder Verarbeitung der von der Firma IMAS Computersysteme gelieferten und noch in deren Eigentum stehender Waren erfolgt im Auftrag der Firma IMAS Computersysteme, ohne dass daraus Verbindlichkeiten für die Firma IMAS Computersysteme wachsen können. Bei Einbau in fremde Waren durch den Käufer wird die Firma IMAS Computersysteme Miteigentümerin an den neu entstehenden Produkten, im Verhältnis des Wertes der durch sie gelieferten Waren zu den mitverwendeten fremden Waren. Wird die von der Firma IMAS Computersysteme gelieferte Ware mit anderen Gegenständen vermischt oder verbunden, so tritt der Käufer schon jetzt seine Eigentums- bzw. Miteigentumsrechte an dem vermischten Bestand oder an dem neuen Gegenstand ab und verwahrt diesen kostenfrei mit der notwendigen Sorgfalt für die Firma IMAS Computersysteme. Der Käufer ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu verarbeiten und zu veräußern, solange er nicht in Verzug ist. Verpfändungen und Sicherungsübereignungen sind unzulässig. Die aus dem Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrund (Versicherung/unerlaubte Handlung) bezüglich der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen (inkl. sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent) tritt der Verkäufer bereits jetzt sicherungshalber in vollem Umfang an die Firma IMAS Computersysteme ab. Die Firma IMAS Computersysteme ermächtigt den Käufer widerruflich, die an sie abgetretenen Forderungen für deren Rechnung im eigenen Namen einzuziehen. Die Einzugsermächtigung kann nur widerrufen werden, wenn der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungn nicht ordnungsgemäß nachgekommen ist. Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware wird der Käufer verpflichtet, auf das Eigentum der Firma IMAS Computersysteme hinzuweisen und diese unverzüglich zu benachrichtigen. Der Käufer hat Zugriffe Dritter abzuwehren. Bei Zahlungsverzug – insbesondere nach Nichteinlösung von Schecks – ist die Firma IMAS Computersysteme berechtigt, ohne Vorliegen entsprechender gerichtlicher Titel oder Ermächtigungen, nach Geltendmachung des Eigentumvorbehaltes die Vorbehaltsware unter Betreten der Geschäftsräume durch Beauftragte, die sich entsprechend zu legitimieren haben, an sich zu nehmen. Die Kosten des Abtransportes trägt der Käufer in voller Höhe. Der Käufer verpflichtet sich, wenn ein Scheck nicht eingelöst wird, auf Anforderung der Firma IMAS Computersysteme die erhaltene Ware im verbleibenden Umfang auf eigene Kosten und Gefahr an die Firma IMAS Computersysteme zurückzusenden. In der Zurücknahme sowie der Pfändung der Vorbehaltsware durch die Firma IMAS Computersysteme liegt – soweit nicht das Abzahlungsgesetz Anwendung findet – keine Rücktritt vom Vertrag. Übersteigt der Wert der einbehaltenen Sicherheiten 25 %, so wird die Firma IMAS Computersysteme auf Verlangen des Käufers insoweit Sicherheiten nach ihrer Wahl freigeben. Der Käufer trägt die Beweislast dafür, dass die einbehaltenen Sicherheiten 25 % übersteigen.

Gewährleistung

Die Gewährleistungsfrist beträgt für alle von uns gelieferten Produkte 24 Monate. Die Frist beginnt mit dem Lieferdatum. Werden Betriebs- oder Wartungsempfehlungen der Firma IMAS Computersysteme nicht befolgt, Änderungen an den Waren vorgenommen, Teile ausgewechselt oder Verbrauchsmaterialien verwendet, die nicht  den Originalspezifikationen entsprechen, so entfällt jede Gewährleistung. Vor Wandlung des Vertrages muss die Firma IMAS Computersysteme eine Frist von 14 Tagen zur Nachbesserung gewährt werden. Gewährleistungsansprüche sind nicht abtretbar. Sie stehen nur dem unmittelbaren Käufer zu. Der Käufer muss der Firma IMAS Computersysteme etwaige Mängel unverzüglich, jedoch spätestens innerhalb einer Woche nach Kenntnisnahme der Mängel schriftlich mitteilen. Nach Ablauf der Frist ist die Firma IMAS Computersysteme frei von der Gewährleistungspflicht. Der Käufer ist im Falle einer Mängelrüge verpflichtet, das defekte Gerät bzw. Teil auf eigene Kosten und Gefahr, verbunden mit einer genauen Fehlerbeschreibung, mit Angabe der Modell- und Seriennummer, sowie einer Kopie des Lieferscheins, mit der die Ware geliefert wurde, an die Werkstatt der Firma IMAS Computersysteme zu senden. Durch den Austausch von Teilen, Baugruppen oder ganzen Geräten treten keine neuen Gewährleistungsfristen in Kraft. Verschleißteile, wie Druckköpfe, Farbbänder, Typenräder, Streamerbänder etc. sowie die unsachgemäße Benutzung, Lagerung und Handhabung von Geräten, sowie Fremdeingriff und das Öffnen von Geräten hat zur Folge, dass Gewährleistungsansprüche ausgeschlossen sind. Die Gewährleistung beschränkt sich ausschließlich auf die Reparatur oder den Austausch der beschädigten Liefergegenstände. Sollten im Rahmen der Reparaturbemühungen durch die Firma IMAS Computersysteme die auf den zu reparierenden Geräten befindlichen Daten verloren gehen, so ist dieses Risiko vom Auftraggeber zu tragen. Eine Haftung für normale Abnutzung wird ausgeschlossen. Die vorstehenden Absätze enthalten abschließend die Gewährleistung für die gelieferten Waren und schließen sonstige Gewährleistungsansprüche jeglicher Art aus. Von der Gewährleistung ausgenommen sind C-MOS Halbleiter, wie CPU, SIMM-Module etc. die bereits bei Netzschwankungen und Überspannungen, sowie statischer Aufladung einen Defekt erleiden können.

Garantieaustausch

Der Garantieaustausch/die Gutschrift erfolgt unter dem Vorbehalt der Nachbelastung von Reparaturkosten und fehlender Teile. Eine Nachbelastung erfolgt insbesondere, wenn sich bei Durchführung der Garantiereparatur herausstellt, dass ein unzulässiger Fremdeingriff in das Gerät erfolgte und die Garantievoraussetzungen entfallen sind (gem. unserer AGB) oder der dem Kunden übersandte Vortausch komplett entsprechen der Bestellung erfolgt, die Rücksendung aber nicht komplett war oder Ähnliches. In derartigen Fällen behalten wir uns hiermit die Nachbelastung ausdrücklich vor. 

Software

Soweit Programme zum Lieferumfang gehören, wird für diese dem Käufer ein einfaches, unbeschränktes Nutzungsrecht eingeräumt, d. h. er darf diese weder kopieren noch anderen zur Nutzung überlassen. Ein mehrfaches Nutzungsrecht bedarf einer schriftlichen Vereinbarung. Bei Verstoß gegen diese Nutzungsrecht haftet der Käufer in voller Höhe für den daraus entstandenen Schaden.

Sonstige Schadenersatzansprüche

Für Schadenersatzansprüche aus positiver Vertragsverletzung, unerlaubter Handlung, Organisationsverschulden, Verschulden bei Vertragsabschluss haftet die Firma IMAS Computersysteme nur, wenn ihr, bzw. ihren Erfüllungsgehilfen, Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last füllt.

Anwendbares Recht

Für diese Geschäftsbedingungen sowie die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen der Firma IMAS Computersysteme und dem Käufer gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland als zwingend vereinbart. Andere nationale Rechte, ebenso das einheitliche internationale Kaufrecht (EKA, EKAG, jeweils vom 17.07.1973) werden ausgeschlossen. Soweit der Käufer Vollkaufmann im Sinne des HG, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlichen Sondervermögens ist, wird Regensburg als ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich mittel- und unmitttelbar aus der Geschäftsbeziehung ergebenden Streitigkeiten vereinbart. Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine sonstige Bestimmung in Rahmen sonstiger Vereinbarungen  unwirksam sein, wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt.

Datenschutz

Die Firma IMAS Computersysteme ist berechtigt, die bezüglich der Geschäftsverbindung oder im Zusammenhang mit dieser erhaltenden Daten über den Käufer, gleich ob diese vom Käufer selbst oder von Dritten stammen, im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes zu verarbeiten. Dieser Hinweis ersetzt die Mitteilung gemäß Bundesdatenschutzgesetz, dass persönliche Daten über den Kunden mittels EDV gespeichert und weiterverarbeitet werden.

Datensicherheit

Die Firma IMAS Computersysteme weist darauf hin, dass eine Sicherung (z.B. Streamer, Bandsicherung, Diskette, CD-Writer, etc. ) gegen Datenverlust, vor allem bei Netzwerken, aber auch bei Einzelgeräten (PC, Workstations) unbedingt anzuraten ist. Die Firma IMAS Computersysteme übernimmt bei Wartungs-, Dienst- oder Serviceleistungen an Computeranlagen oder Netzwerken keine Gewähr für Datenverlust oder sonstige Schäden. Für die Datensicherung hat ausschließlich der Kunde selbst durch geeignete Sicherungs- und Backup-Maßnahmen zu sorgen.

Export

Wir weisen darauf hin, dass die Ausfuhr der gelieferten Waren nur mit vorheriger behördlicher Zustimmung erfolgen darf. Verbindliche Auskünfte bezogen auf die Ausfuhr erteilt das Bundesamt für gewerbliche Wirtschaft, Eschborn/Taunus. Die Zustimmungserklärungen sind vom Käufer vor Verbringung der Ware einzuholen.

Stand 2008